Grundsätzlich kann man einen Schenkungsvertrag formfrei erstellen. Schreiben Sie einfach drauf, was wem wann geschenkt wird.
Bitte beachten Sie aber, dass bei der Schenkung an Minderjährige Einiges zu beachten ist. Vor allem wenn Minderjährigen Immobilien geschenkt werden sollen, ist in der Regel die Zustimmung eines Vormundschaftsrichter notwendig. Auch sind Immmobilienschenkungsverträge vor einem Notar durchzuführen. Dieser Notar erstellt in der Regel den Schenkungsvertrag für Sie.
Generell sollten Schenkungen, die höhere Beträge bzw. Wert umfassen vor einem Notar durchgeführt werden. Denn Schenkungen sind unter Umständen anfechtbar.